Ehegattenunterhalt nach Scheidung 2026 — Was Sie wissen müssen
Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen, Berechnung, Dauer und aktuelle Rechtslage 2026. Mit praktischen Beispielen und Modellierungstipps für Ihre Finanzplanung.
Ehegattenunterhalt nach Scheidung: Zwei Phasen, eine Rechnung
Wenn eine Ehe in Deutschland endet, stellt sich fast immer die Frage: Wer zahlt wem wie viel — und wie lange? Der Ehegattenunterhalt teilt sich in zwei rechtlich verschiedene Phasen:
- Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) — gilt ab dem Trennungszeitpunkt bis zur rechtskräftigen Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) — gilt ab dem Tag der Scheidung
Beide Phasen können sich erheblich auf Ihre Finanzlage auswirken. Ein systematischer Blick auf die Zahlen lohnt sich vor dem ersten Anwaltsgespräch.
Trennungsunterhalt: Lebensstandard sichern
Während des Trennungsjahres — das gesetzlich vorgeschriebene Jahr vor dem Scheidungsantrag — hat der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ziel: den ehelichen Lebensstandard vorläufig aufrechtzuerhalten.
Berechnung des Trennungsunterhalts
Die häufig angewendete 3/7-Methode:
(Nettoeinkommen A − Nettoeinkommen B) × 3/7 = monatlicher Unterhaltsanspruch
Beispiel:
- Nettoeinkommen Partner A: €3.500/Monat
- Nettoeinkommen Partner B: €1.400/Monat
- Differenz: €2.100
- Unterhalt: €2.100 × 3/7 = €900/Monat
Wichtig: Vom Einkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, Krankenversicherungsprämien und Altersvorsorgebeiträge (bis zu einer bestimmten Grenze) abgezogen. Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Basis — nicht das Bruttoeinkommen, nicht das Gesamtnettoeinkommen.
Nachehelicher Unterhalt: Strengere Voraussetzungen
Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2009 gilt ein klarer Grundsatz: Eigenverantwortung nach der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt wird nur unter definierten Voraussetzungen gewährt:
| Unterhaltstatbestand | Rechtsgrundlage | Typische Dauer | |---|---|---| | Kinderbetreuung (Kind unter 3 J.) | § 1570 BGB | Mindestens 3 Jahre, oft länger | | Krankheit oder Gebrechlichkeit | § 1572 BGB | Unbegrenzt bei dauerhafter Erkrankung | | Altersbedingte Erwerbsminderung | § 1571 BGB | In der Regel unbefristet | | Ausbildung/Umschulung | § 1575 BGB | Dauer der Ausbildung | | Aufstockungsunterhalt | § 1573 BGB | Befristet, oft 3–8 Jahre |
Befristung ist heute die Regel
Vor 2009 war unbefristeter Unterhalt die Norm. Heute ist es umgekehrt: Gerichte befristen nachehelichen Unterhalt in den meisten Fällen. Nur bei sehr langen Ehen (ab ca. 15–20 Jahren) oder wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, kommt unbefristeter Unterhalt in Betracht.
Was €600 Unterhalt langfristig bedeutet
Die monatliche Zahl wirkt klein — die Gesamtrechnung nicht:
| Monatsbetrag | 3 Jahre | 5 Jahre | 8 Jahre | 10 Jahre | |---|---|---|---|---| | €400 | €14.400 | €24.000 | €38.400 | €48.000 | | €600 | €21.600 | €36.000 | €57.600 | €72.000 | | €900 | €32.400 | €54.000 | €86.400 | €108.000 |
Für den Zahlungspflichtigen reduziert Unterhalt das monatliche Budget dauerhaft. Für den Empfänger ist es eine planbare Einnahme — aber eine, auf die man sich nicht zu sehr verlassen sollte.
SettleLens modelliert beide Perspektiven: Wie sieht Ihr Nettovermögen nach 1, 3, 5 und 10 Jahren aus — abhängig von Höhe und Dauer des Unterhalts?
Häufige Irrtümer beim Ehegattenunterhalt
„Der Mann zahlt immer" Falsch. Unterhalt richtet sich nach den Einkommensverhältnissen, nicht nach dem Geschlecht. Frauen mit deutlich höherem Einkommen können ebenfalls unterhaltspflichtig sein.
„Unterhalt läuft ewig" Falsch. Befristung ist seit 2009 der Standard. Kürzere Ehen (unter 5 Jahre) führen häufig zu keinem nachehelichen Unterhalt.
„Wiederheirat ändert nichts" Falsch. Heiratet der Unterhaltsberechtigte neu, erlischt der nacheheliche Unterhalt vollständig (§ 1586 BGB).
„Einkommensveränderungen spielen keine Rolle" Falsch. Bei wesentlicher Änderung der Einkommensverhältnisse (Faustregel: mehr als 10 % Änderung) kann eine Abänderungsklage eingereicht werden.
Praktische Vorbereitung: Was Sie dokumentieren sollten
Bevor Sie mit Ihrem Anwalt sprechen, sollten Sie folgende Unterlagen bereitstellen:
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (beide Partner)
- Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Nachweise über berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
- Krankenversicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeträge
- Mietkosten nach Trennung (für Selbstbehaltberechnung)
- Bestehende Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Kindesunterhalt aus früherer Beziehung)
Wie SettleLens hilft
SettleLens ist kein Rechtsberater — aber ein starkes Werkzeug für die finanzielle Vorbereitung. Sie können:
- Verschiedene Unterhaltsszenarien (Höhe × Dauer) durchrechnen
- Den monatlichen Cashflow-Impact berechnen
- Ihr projiziertes Nettovermögen nach 1, 3, 5 und 10 Jahren sehen
- Den Unterschied zwischen Ihrem Szenario und einem Angebot des Partners direkt vergleichen
Das gibt Ihnen einen klaren Rahmen für das Gespräch mit Ihrem Anwalt — und verhindert, dass Sie unvorbereitet unterschreiben.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Unterhaltsberechnung hängt von Ihrem individuellen Sachverhalt ab. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Familienrechtsanwalt.
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